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Veranstaltungsrückblick 2016


 

Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht

Am 28.6.2016 fand der Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht zum Thema "Nach der Reform ist vor der Reform - aktuelle Entwicklungen im anwaltlichen Berufsrecht" statt. Den Jahresvortrag hielt RA Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.

Mit der Reform des Rechts der Syndikusanwälte hat der Gesetzgeber Anfang des Jahres grundlegende Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht vorgesehen. Doch wer glaubt, dass sich der Gesetzgeber nun in diesem Bereich zurücklehnen kann, irrt. Weitere Änderungen des Berufsrechts stehen unmittelbar vor der Tür. Das Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz wird die Tür für eine sanktionierte Fortbildungspflicht für alle Rechtsanwälte öffnen. Die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Berufen müssen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur interprofessionellen Partnerschaft mit Ärzten und Apothekern neu überdacht werden. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung räumt dem Gesetzgeber die Chance ein, das Verhältnis des anwaltlichen Berufsrechts zum Datenschutzrecht endlich zum Schutz der Mandanten im Sinne der Anwaltschaft klarzustellen. Und nicht zuletzt wird auch der elektronische Rechtsverkehr Chancen und Herausforderungen für die Anwaltschaft mit sich bringen. In seinem Vortrag wird der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, RA Ekkehart Schäfer, einen Ausblick auf anstehende Entwicklungen im Berufsrecht der Anwaltschaft geben.


 

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht

Am 9.12.2016 fand das Symposion zum Thema Berufsrecht 2020 in der Fritz-Thyssen-Stiftung statt.

Das Symposion 2016 hat sich mit der Zukunft des anwaltlichen Berufsrechts befasst. Eine „große BRAO-Reform“ steht nach wie vor aus. Mit ihr ist aber nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Entwicklungen in anderen wichtigen Rechtsdienstleistungsmärkten zu rechnen. Zu diskutieren sein werden zum einen sehr grundsätzliche Fragestellungen, etwa, inwiefern die traditionellen Regulierungsansätze im Berufsrecht, insbesondere die Anknüpfung an den einzelnen Berufsträger, zukunftsfähig sind. Auch Reformen in verschiedenen Teilgebieten des Berufsrechts stehen an, so etwa die Neuordnung des Sozietätsrechts. Über diese Zukunftsherausforderungen wollen wir auf dem Symposion, für das hochkarätige Experten als Referenten zugesagt haben, diskutieren. Wie in den Vorjahren soll im Rahmen des Gedankenaustauschs der Horizont auch durch einen Blick auf Entwicklungen im Ausland und in den benachbarten freien Berufen geweitet werden.

Das Detailprogramm finden Sie hier...

Den Bericht des Anwaltsblattes finden Sie hier...