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Institut für Anwaltsrecht

Veranstaltungsrückblick 2018


 

Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht

"Aktuelle Herausforderungen in der Justizpolitik"

Am 20. Juni 2018 besuchte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) die Rechtswissenschaftliche Fakultät. Im Jahr des 30-jährigen Gründungsjubiläums des Instituts für Anwaltsrecht hielt der Minister den traditionsreichen Jahresvortrag des Instituts. Justizminister Biesenbach, ein Alumnus unserer Fakultät, sprach zu den "Aktuellen Herausforderungen der Justizpolitik" aus Sicht der Landesregierung und gab in seinem Vortrag eine tour d'horizon über Themen, die sein Ministerium gegenwärtig besonders intensiv beschäftigen. Unter Anwesenheit vieler Persönlichkeiten aus Kölner Justiz und Anwaltschaft lag ein Schwerpunkt seiner Betrachtungen auf dem Strafrecht und der Strafverfolgung. Der Minister berichtete zum Beispiel über bereits erfolgte und geplante Aktivitäten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und über den Kampf gegen Straftaten im Internet, für den eine Zentralstelle der Cyberkriminalität in Köln eingerichtet worden sei. Ein weiteres Thema, in das er Einblicke gab, war die Terrorismusbekämpfung. Im Bereich des Zivilrechts berichtete der Justizminister insbesondere über Bestrebungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen als Gerichtsstandort durch die Möglichkeit, Verfahren in englischer Sprache führen zu können, attraktiver zu machen. Für Studierende besonders interessant waren seine Überlegungen zur Steigerung der Atraktivität der Justiz als Arbeitgeberin dem sich verschärfenden Wettbewerb um Absolventen der juristischen Ausbildung. Minister Biesenbach berichtete nicht nur über die aus rückläufigen Absolventenzahlen resultierenden abgesenkten Anforderungen an die Examensnoten, sondern auch über seine Idee, von dem Grundsatz abzurücken, dass Richter im Laufe ihrer Berufskarriere losgelöst von ihrem persönlichen fachlichen Interesse sowohl in der Zivil- als auch in der Strafgerichtsbarkeit tätig sein  müssen. Der Vortrag bot viel Stoff für Nachfragen und Gegenpositionen, so dass sich eine lebhafte Aussprache anschloss, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei einem vom Verein zur Förderung des Instituts für Anwaltsrechts ausgerichteten Empfang fortgesetzt wurde.


 

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2018

"Angriff auf die anwaltliche Verschwiegenheit"

Das diesjährige Symposium fand am 23.11.2018 aus Anlass des dreißigjährigen Bestehens des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln zum Thema "Angriff auf die anwaltliche Verschwiegenheit" statt.

Lesen Sie hier den im Anwaltsblatt erschienen Artikel zu unserer Veranstaltung.

Aufgrund des großen Interesses an dieser Veranstaltung finden Sie nachfolgend die Präsentationen einiger Rednerinnen und Redner.

Begonnen hat die Veranstaltung mit verschiedenen Vorträgen zu den Grundlagen anwaltlicher Verschwiegenheit. Diesbezüglich wurden uns nachfolgende Präsentationen zur Verfügung gestellt.

Herr Prof. Dr. Martin Henssler vom Institut für Anwaltsrecht hat sich den "Grundfragen anwaltlicher Verschwiegenheit" gewidmet.

Frau RAin Dr. Simone Kämpfer von Freshfields Bruckhaus Deringer hat zum Thema "Strafrechtliche und strafprozessuale Probleme der anwaltlichen Verschwiegenheit" referiert.

Herr RA Markus Hauptmann von White & Case ist zudem Mitglied im DAV Berufsrechtsausschuss und hat einen Vortrag zum Thema "Anwaltiche Verschwiegenheit: Ein rechtsvergleichender Blick" gehalten.

Einen Blick auf einzelne Problemfelder haben die folgenden Rednerinnen und Redner geworfen.

Herr RA Dr. Rainer Spatscheck von Kanentenwein Rechtsanwälte, ist zudem Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausses und hat den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Einblick in die "Gefahren aus dem Steuerrecht" gegeben.

Herr Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock vom Institut für Anwaltsrecht hat sich dem Thema "Anwaltliche Verschwiegenheit und berufliche Zusammenarbeit" gewidmet.

Frau RAin Dr. Clarissa Freundorfer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte im DAV und hat sich entsprechend zum Thema "Syndikus-Anwälte und Verschwiegenheit" referiert.

Herr RA Prof. Dr. Dirk Uwer von Hengeller Müller hat sich dem Thema "Das Geldwäschegesetz, die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie und der Entwurf des Geschäftsgeheimnisgesetzes" gewidmet.

Im Anschluss an die interessanten und lehrreichen Präsentationen der Rednerinnen und Redner hat sich eine rege Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Publikums entwickelt. Moderiert wurde die Diskussion von Prof. Dr. Bernd Hirtz; auf dem Podium teilgenommen haben Herr MR Kurt Franz, Herr GStA Thomas Harden, Frau RAin Dr. Heide Sandkuhl und Frau RAin Ulrike Paul.

Wir bedanke uns für die rege Teilnahme und das Interesse an unserer Veranstaltung und würden uns freuen, Sie im nächsten Jahr erneut begrüßen zu dürfen.