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Forschung auf dem Gebiet des Zivilrechts

Überblick

Ein eigenständiges Forschungsgebiet des Instituts für Anwaltsrecht ist das Zivilrecht in seinen Bezügen zur anwaltlichen Berufsausübung. Angesprochen ist zum einen das Recht des Anwaltsvertrages, eines auf die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gerichteten Geschäftsbesorgungsvertrages, zum anderen auch die komplexe Materie des anwaltlichen Vergütungsrechts, die stark von spezifischer Gesetzgebung geprägt ist, sowie die Anwaltshaftung, die eine erhebliche praktische Bedeutung für die Berufspraxis hat. Der zivilrechtliche Bereich des Anwaltsrechts hat einen besonders starken Bezug zur universitären Ausbildung, sind die von ihnen behandelten Rechtsfragen doch solche, die immer wieder ihre Klausur- und Examensrelevanz nachweisen.
 

Anwaltsvertrag

Schwerpunkte im Bereich der Befassung mit dem Anwaltsvertrag waren in den vergangenen Jahren insbesondere der berufsrechtlich bestimmte Kontrahierungszwang im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe und das Recht der Kündigung. Prof. Dr. Henssler kommentiert die einschlägigen Vorschriften im Berufsrechtskommentar Henssler/Prütting (§§ 48 - 49a BRAO) und im Münchener Kommentar zum BGB (§§ 626 - 628 BGB).
 

Anwaltsvergütung

Das Vergütungsrecht wird insbesondere unter dem Gesichtspunkt der frei vereinbaren Vergütung untersucht, während die stärker verfahrensrechtlich überlagerten Fragen des Gebühren- und Kostenrechts in der Forschungsagenda eine nachgeordnete Bedeutung haben. Das Recht der Vergütungsvereinbarung ist insbesondere deshalb ein reizvoller Forschungsgegenstand, weil die allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze zur Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen und die Höhe der Vergütung durch berufsrechtliche Normen und berufsspezifische Rechtsprechungspraxis überlagert sind. So passen etwa die Verbote des anwaltlichen Erfolgshonorars und der Gebührenunterschreitung das allgemeine Zivilrecht ebenso berufsspezifisch an wie besondere Regeln zur Äquivalenzkontrolle oder zur Zession von Vergütungsforderungen. All diese Aspekte beschäftigen das Institut fortlaufend. So kommentiert Prof. Dr. Kilian im BRAO-Kommentar Henssler/Prütting die vergütungsspezifischen Normen der BRAO und ist Mit-Autor eines Werkes zu anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen.
 

Anwaltshaftung

Die Anwaltshaftung ist, insbesondere in ihrer Verknüpfung mit dem Gesellschaftsrecht, ein besonders gewinnbringender und vielschichtiger Forschungsgegenstand. Beleg hierfür sind zahlreiche Dissertationen zum Haftungsrecht, die von den Direktoren des Instituts betreut worden sind. Neben die zentrale Problematik der vertraglichen Haftung gegenüber dem Auftraggeber treten die Haftung gegenüber Dritten, die vorvertragliche und die deliktische Haftung. Durch berufsspezifische Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung und zu den Möglichkeiten der Haftungsbeschränkungen bestehen zudem Bezüge zum Versicherungsrecht und zum AGB-Recht.